Entwicklung weiterer Wohnbaugebiete in Hirrlingen
Nach der Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zur Entwicklung weiterer Wohnbaugebiete werden Verwaltung und Gemeinderat die weiteren Schritte einleiten, um dann in die Umsetzung der Gebiete zu gehen. Nach heutigem Stand werden neue gemeindliche Wohnbauplätze frühestens im Lauf des Jahres 2024 angeboten werden können. Es werden deshalb vorläufig noch keine Bewerbungen für Bauplätze angenommen, da erst nach Abschluss der Planungsphase konkrete Aussagen (z.B. Größe und Preis der Bauplätze) möglich sein werden.
Die Gemeinde wird eine Ausschreibung rechtzeitig über Homepage und Gemeindeboten veröffentlichen. Wir bitten um entsprechende Geduld und Verständnis.
Simon König
Bürgermeister
Allgemeine Hinweise
Die Gemeinde Hirrlingen zählt entsprechend der Anlage zu § 18 Abs. 5 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung zu den besonders erdbebengefährdeten Gebieten.
Hinweise zu Anforderungen an die Erdbebensicherheit von Bauwerken erhalten Sie unter
www.um.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik “Bauen”.
In den vergangenen Jahren hat die Wärmegewinnung durch Erdwärmesonden an Bedeutung gewonnen. Es zeigt sich immer wieder, dass Erdwärmebohrungen mit einem Risiko verbunden sein können. In Gebieten mit sulfathaltigem Gestein, zu denen auch die Gemeinde Hirrlingen zählt, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Teilweise sind Tiefenbohrungen nicht oder nur mit Beschränkungen möglich. In Hirrlingen sind Tiefenbohrungen nicht möglich.
Generell gilt, dass für Erdwärmesondenanlagen ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich ist.
Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren, Verbotszonen und zur Risikobewertung können beim Landratsamt Tübingen unter
www.kreis-tuebingen.de/,Lde/Erdwaermesonden.html abgerufen werden.
Kaufantrag