Informationen zum Coronavirus

Hier finden Sie alle Informationen der Gemeinde Hirrlingen im Umgang mit dem Coronavirus:

Aktuelle Corona-Verordnung- des Landes Baden-Württemberg ab 28.02.2023 (PDF)

Corona-Regeln - Auf einen Blick DE ab 31.01.2023 (PDF)

Aufhebung der Corona-Regelungen - Schule zum 01.03.2023 (PDF)

Infoblatt Vorgehen nach positiver Testung alle Varianten ab 12.01.2022

Ständige aktuelle Informationen zum Thema „Coronavirus“ finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Landkreis Tübingen

Land Baden-Württemberg

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Bundesministerium des Inneren

Auswärtiges Amt

Regierungspräsidium Tübingen         
             
Robert-Koch-Institut            

Bundesgesundheitsministerium  

Hotline für Baden-Württemberg

Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg

Hotline: 0711 904- 39555

Montag bis Sonntag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr


Reiserückkehr:

Hinweise für die Einreise aus dem Ausland*
Meldeformular für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
*Die Liste der aktuellen Risikogebiete können auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts tagesaktuell abgerufen werden.

Zur Corona Verordnung werden verschiedene ergänzende Verordnungen aus den unterschiedlichen Ministerien erlassen. Zu den einzelnen Verordnungen gelangen Sie über die Seite des Regierungspräsidium Tübingen.

Soforthilfen:

Informationen zur Beantragung von Corona-Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen (bis zu 50 Beschäftigte)
Wichtig ist, dass die Anträge auch von Selbstständigen bzw. Unternehmen gestellt werden können, die NICHT Mitglied einer Kammer sind (etwa die Freien Berufe).
 
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich direkt an die zuständigen Kammern:

IHK Reutlingen: 07121 2010
Handwerkskammer Reutlingen: 07121 2412-555

Soforthilfe für Sportvereine
Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport.

Hilfen für zivilgesellschaftliche Gruppen
Die Hilfe fördert zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (Bürgergruppen, Arbeitskreise, Verbände usw.)
Der „Beteiligungstaler“ erstattet zivilgesellschaftlichen Gruppen Sachkosten, die bei der Umsetzung eines Beteiligungsprojekts anfallen. Das Programm kann mit „Gut beraten!“ und anderen Förderungen kombiniert werden.