Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hirrlingen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen zuständig.
Abfuhrtermine |
|
---|---|
Restmüll | Freitag, 14- tägig |
Gelber Sack | Montag, 14-tägig |
Bioabfall |
Freitag, 14-tägig, von Juni bis August wöchentlich |
Abfallratgeber ersetzt den Abfallkalender im Landkreis Tübingen (PDF)
Weitere Informationen
Seit einigen Jahren finden in der Gemeinde Hirrlingen keine Bündelsammlungen mehr statt.
Die Abfuhrtermine im Abfallkalender gelten nur für die kommunalen Altpapiertonnen (mit Aufkleber des Landkreises).
Altpapiertonnen von privaten Sammelfirmen werden an diesem Termin vom Landkreis nicht geleert. Hier gelten abweichende Abfuhrtermine. Diese werden vom jeweiligen Unternehmer bekannt gegeben und nicht im Abfallkalender veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Altpapierabfuhr erhalten Sie in ihrem Abfallkalender oder beim Landratsamt Tübingen, Abfallwirtschaftsbetrieb.
Die Abfuhrtermine im Abfallkalender gelten nur für die kommunalen Altpapiertonnen (mit Aufkleber des Landkreises).
Altpapiertonnen von privaten Sammelfirmen werden an diesem Termin vom Landkreis nicht geleert. Hier gelten abweichende Abfuhrtermine. Diese werden vom jeweiligen Unternehmer bekannt gegeben und nicht im Abfallkalender veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Altpapierabfuhr erhalten Sie in ihrem Abfallkalender oder beim Landratsamt Tübingen, Abfallwirtschaftsbetrieb.
Im ersten Halbjahr werden Sperrmüll und Holz aus privaten Haushalten zu festen Terminen abgeholt. Ab Juli kann jeweils ein weiterer Abfuhrtermin für Sperrmüll und Holz mit der entsprechenden Abholkarte selbst angefordert werden (die Wartezeit bis zur Abholung beträgt 5-6 Wochen).
Metall- und Elektronikgeräteschrott wird nur auf Anforderung mittels Karte bis zu zweimal im Jahr abgeholt (die Wartezeit bis zur Abholung beträgt 5-6 Wochen).
Alternativ zur der Abfuhr auf Anforderung können diese Abfälle auch beim Entsorgungszentrum Dußlingen (ZAV) mit den Karten kostenlos angeliefert werden.
Die festgelegten Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfallkalender des Landkreises Tübingen.
Metall- und Elektronikgeräteschrott wird nur auf Anforderung mittels Karte bis zu zweimal im Jahr abgeholt (die Wartezeit bis zur Abholung beträgt 5-6 Wochen).
Alternativ zur der Abfuhr auf Anforderung können diese Abfälle auch beim Entsorgungszentrum Dußlingen (ZAV) mit den Karten kostenlos angeliefert werden.
Die festgelegten Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfallkalender des Landkreises Tübingen.
Standorte der Glas-Container in Hirrlingen:
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten am Kindergarten Lehen wurden die Altglascontainer jetzt wieder auf dem Festplatz aufgesstellt und können ab sofort wieder genutzt werden. Der weitere Containerstandort am Bauhof in der Felbenstraße ist weiterhin nutzbar.
Um Beachtung wird gebeten.
- Festplatz
- Felbenstraße (Bauhof)
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten am Kindergarten Lehen wurden die Altglascontainer jetzt wieder auf dem Festplatz aufgesstellt und können ab sofort wieder genutzt werden. Der weitere Containerstandort am Bauhof in der Felbenstraße ist weiterhin nutzbar.
Um Beachtung wird gebeten.
Standorte der Sammelcontainer für gut erhaltene Textilien und noch brauchbare Schuhe in Hirrlingen:
- Marienstraße 12 (Gemeindezentrum)
- Parkplatz bei der Eichenberghalle (früherer Standort: Eichenbergstraße, dann: Drosselweg)
- Kirchstraße
- Kreuzung Wilhelm-/Rammert-/Waldstraße
- Bergstraße (zwischen Pappelweg und Rangendinger Straße)
- Küferstraße (Parkplatz Netto)
- Albstraße
Standort: in der Wilhelmstraße (beim Sportplatz)
Öffnungszeiten:
Ganzjährig samstags von 13.30 – 16.30 Uhr
Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten sind nicht zulässig.
Betreuer: Helmut Göhner
Auf dem Häckselplatz wird Grün- und Häckselgut angenommen. Grüngut sind Laub, Gras und Pflanzenreste.
Häckselgut sind verholzte Baum-, Strauch- und Staudenabfälle, die beim Schneiden von Bäumen und Hecken anfallen.
Unzulässig sind Anlieferung von nicht- holzigen Materialien, d.h. pflanzlichen Abfällen, die durch Verrotten (Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren) beseitigt werden können. Hierzu zählt Erde, Laub, Gras, Heu, Stroh, Moos, Pflanzenreste, Kompost, Friedhofsabraum.
Für die Anlieferung von Grüngut, das ansonsten von der Häckselplatzverwertung ausgeschlossen ist (z.B. Rasenschnitt, Gras, Laub, Balkonpflanzen, Tomaten, Bohnen- und andere Gemüsepflanzen, krautige Pflanzen und Unkraut), steht auf dem Häckselplatz ein gesonderter Container zur Verfügung.
Es wird jedoch vermehrt festgestellt, dass das Grüngut nicht in den vorgesehenen Container, sondern auf den Boden davor bzw. daneben abgelagert wird. Dies ist nicht erlaubt!
Bei größeren Mengen führt dies zu Behinderungen für die Zu- und Abfahrten der Anlieferungen. Hinzu kommt, dass der Bauhof in der Folgewoche das Grüngut nachträglich in den Container abfüllen muss. Dies führt zu unnötigen Kosten und nimmt den Bauhof zeitlich unnötig in Anspruch.
Wir möchten deshalb an dieser Stelle alle Anlieferer von Grüngut bitten, ihr Grüngut direkt in den Container zu schmeißen.
Wir bitten um Beachtung un hoffen auf Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten:
Ganzjährig samstags von 13.30 – 16.30 Uhr
Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten sind nicht zulässig.
Betreuer: Helmut Göhner
Auf dem Häckselplatz wird Grün- und Häckselgut angenommen. Grüngut sind Laub, Gras und Pflanzenreste.
Häckselgut sind verholzte Baum-, Strauch- und Staudenabfälle, die beim Schneiden von Bäumen und Hecken anfallen.
Unzulässig sind Anlieferung von nicht- holzigen Materialien, d.h. pflanzlichen Abfällen, die durch Verrotten (Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren) beseitigt werden können. Hierzu zählt Erde, Laub, Gras, Heu, Stroh, Moos, Pflanzenreste, Kompost, Friedhofsabraum.
Für die Anlieferung von Grüngut, das ansonsten von der Häckselplatzverwertung ausgeschlossen ist (z.B. Rasenschnitt, Gras, Laub, Balkonpflanzen, Tomaten, Bohnen- und andere Gemüsepflanzen, krautige Pflanzen und Unkraut), steht auf dem Häckselplatz ein gesonderter Container zur Verfügung.
Es wird jedoch vermehrt festgestellt, dass das Grüngut nicht in den vorgesehenen Container, sondern auf den Boden davor bzw. daneben abgelagert wird. Dies ist nicht erlaubt!
Bei größeren Mengen führt dies zu Behinderungen für die Zu- und Abfahrten der Anlieferungen. Hinzu kommt, dass der Bauhof in der Folgewoche das Grüngut nachträglich in den Container abfüllen muss. Dies führt zu unnötigen Kosten und nimmt den Bauhof zeitlich unnötig in Anspruch.
Wir möchten deshalb an dieser Stelle alle Anlieferer von Grüngut bitten, ihr Grüngut direkt in den Container zu schmeißen.
Wir bitten um Beachtung un hoffen auf Ihr Verständnis.
Standort: Schadstoffsammelstelle auf dem Bauhofgelände in der Felbenstraße
Öffnungszeiten: Samstag, 09-11.00 Uhr (außer gesetzliche Feiertage)
Betreuung: Alexander Beiter, Holger Kahnt
Angenommen werden Problemstoffe aus Haushalten in haushaltsüblichen Mengen. Bitte beachten Sie hierzu auch die folgenden Hinweise der Problemstoffsammelstelle Hirrlingen.
Größere Mengen und Stoffe gewerblicher Herkunft müssen anderweitig entsorgt werden.
Informationen erhalten Sie beim:
Zweckverband Abfallverwertung
Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
Telefon 07072 918850
E-Mail: info(at)zav-rt-tue.de
www.zav-rt-tue.de
Die Abgabe von Problemstoffen an den Sammelstellen ist eine Zusatzleistung zur Restmüllentsorgung, also in der Müllgebühr enthalten.
Stellen Sie Problemstoffe nicht außerhalb der Öffnungszeiten vor den Sammelstellen oder an anderen öffentlichen Plätzen ab. Das ist eine Straftat! Sie gefährden damit Dritte und die Umwelt.
Die angelieferten Behältnisse müssen dicht verschlossen sein. Wenn Sie Stoffe selbst umfüllen, etikettieren Sie die Behälter möglichst genau (Produktname, Verwendungszweck, Wirkstoff etc.). Füllen Sie gesundheitsgefährdende Stoffe nicht in Gefäße, die für Lebensmittel gedacht sind. Selbst wenn Sie die Gefäße etikettieren - man schließt von der Form des Gefäßes auf den Inhalt.
Gefährliche Stoffe gehören nicht in Kinderhände!
Weitere Informationen können Sie im Abfallkalender nachlesen.
Die Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Fragen.
Angenommen werden: Batterien, Elektro-Kleingeräte, Farben, Lacke, Kleber, Feuerlöscher, Haushaltsreiniger, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Lösungsmittel, Medikamente, ölverschmutzte Feststoffe, Pflanzenbehandlungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel, Spraydosen mit Restinhalt, quecksilberhaltige Stoffe, unbekannte Stoffe und Wein- und Sektkorken.
Nicht angenommen werden: Altöl, Dispersionsfarben, Glühbirnen und Halogenlampen.
Zum Internetauftritt Zweckverband Abfallverwertung
Öffnungszeiten: Samstag, 09-11.00 Uhr (außer gesetzliche Feiertage)
Betreuung: Alexander Beiter, Holger Kahnt
Angenommen werden Problemstoffe aus Haushalten in haushaltsüblichen Mengen. Bitte beachten Sie hierzu auch die folgenden Hinweise der Problemstoffsammelstelle Hirrlingen.
Größere Mengen und Stoffe gewerblicher Herkunft müssen anderweitig entsorgt werden.
Informationen erhalten Sie beim:
Zweckverband Abfallverwertung
Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
Telefon 07072 918850
E-Mail: info(at)zav-rt-tue.de
www.zav-rt-tue.de
Die Abgabe von Problemstoffen an den Sammelstellen ist eine Zusatzleistung zur Restmüllentsorgung, also in der Müllgebühr enthalten.
Stellen Sie Problemstoffe nicht außerhalb der Öffnungszeiten vor den Sammelstellen oder an anderen öffentlichen Plätzen ab. Das ist eine Straftat! Sie gefährden damit Dritte und die Umwelt.
Die angelieferten Behältnisse müssen dicht verschlossen sein. Wenn Sie Stoffe selbst umfüllen, etikettieren Sie die Behälter möglichst genau (Produktname, Verwendungszweck, Wirkstoff etc.). Füllen Sie gesundheitsgefährdende Stoffe nicht in Gefäße, die für Lebensmittel gedacht sind. Selbst wenn Sie die Gefäße etikettieren - man schließt von der Form des Gefäßes auf den Inhalt.
Gefährliche Stoffe gehören nicht in Kinderhände!
Weitere Informationen können Sie im Abfallkalender nachlesen.
Die Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Fragen.
Angenommen werden: Batterien, Elektro-Kleingeräte, Farben, Lacke, Kleber, Feuerlöscher, Haushaltsreiniger, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Lösungsmittel, Medikamente, ölverschmutzte Feststoffe, Pflanzenbehandlungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel, Spraydosen mit Restinhalt, quecksilberhaltige Stoffe, unbekannte Stoffe und Wein- und Sektkorken.
Nicht angenommen werden: Altöl, Dispersionsfarben, Glühbirnen und Halogenlampen.
Zum Internetauftritt Zweckverband Abfallverwertung
Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle werden über den Abfallwirtschaftsbetrieb durch die kommunale Restmüllabfuhr abgeholt oder können zusätzlich direkt zum Entsorgungszentrum Dußlingen (ZAV) gebracht werden.
Verpackungsabfälle sowie Küchen- und Kantinenabfälle müssen grundsätzlich üßber private Verwerter entsorgt werden.
Gewerbebetriebe sind außerdem von der kommunalen Altpapiersammlung ausgeschlossen.
Verpackungsabfälle sowie Küchen- und Kantinenabfälle müssen grundsätzlich üßber private Verwerter entsorgt werden.
Gewerbebetriebe sind außerdem von der kommunalen Altpapiersammlung ausgeschlossen.