Der Gemeinderat der Gemeinde Hirrlingen hat am 12.04.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ried“ in Hirrlingen beschlossen. Der Entwurf wurde in gleicher Sitzung gebilligt und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gefasst. Diese fand im Zeitraum vom 02.05.2022 bis 03.06.2022 statt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der sich daraus ergebenen Änderungen wurde der Bebauungsplanentwurf geändert. Am 19.03.2024 hat der Gemeinderat die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Gemeinde Hirrlingen hat im Juli 2000 eine Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen.
Diese erhält nicht zuletzt für Hundehalter bedeutsame Regelungen.
Die Gemeinde Hirrlingen hat im Juli 2000 eine Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen.
Diese erhält nicht zuletzt für Hundehalter bedeutsame Regelungen.
Im Hinblick auf die nun bevorstehende kalte Jahreszeit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Wasserleitungen und Zählereinrichtungen frostsicher gemacht werden müssen.
Für den Bereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird der Landschaftsplan neu aufgestellt. Der Landschaftsplan erstreckt sich auf die gesamte Fläche der Verwaltungsgemeinschaft und betrifft damit die Gemarkungen der Stadt Rottenburg am Neckar mit allen Ortschaften sowie die Gemarkungen der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach.
Die Gemeinde Hirrlingen verzichtet bei den Grundstückseigentümern, bei denen keine Änderung in der Besteuerungsgrundlage eingetreten ist, aus Kostengründen auf die Zusendung von Grundsteuerjahresbescheiden.
Im Hinblick auf die nun bevorstehende kalte Jahreszeit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Wasserleitungen und Zählereinrichtungen frostsicher gemacht werden müssen.
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen
Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO)