Für den Bereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird der Landschaftsplan neu aufgestellt. Der Landschaftsplan erstreckt sich auf die gesamte Fläche der Verwaltungsgemeinschaft und betrifft damit die Gemarkungen der Stadt Rottenburg am Neckar mit allen Ortschaften sowie die Gemarkungen der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach.
Die Gemeinde Hirrlingen verzichtet bei den Grundstückseigentümern, bei denen keine Änderung in der Besteuerungsgrundlage eingetreten ist, aus Kostengründen auf die Zusendung von Grundsteuerjahresbescheiden.
Im Hinblick auf die nun bevorstehende kalte Jahreszeit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Wasserleitungen und Zählereinrichtungen frostsicher gemacht werden müssen.
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen für den Bereich „Erweiterung Gewerbegebiet Hauser Feld“ – Änderung Nr. 43 in Neustetten – Remmingsheim. Die bisherige landwirtschaftliche Fläche soll dann als „geplante gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen werden. Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwal-tungsgemeinschaft hat weiterhin beschlossen, dass gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit beteiligt wird – die Beteiligung findet als Auslegung statt.
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen
Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO)