Gemeindenachricht

Zustimmung zur Veröffentlichung von Altersjubilaren


Zustimmung zur Veröffentlichung von Altersjubilaren

In den letzten Tagen ist allen Bürgerinnen und Bürgern ab dem Jahrgang 1948 folgender Brief, mit der Bitte um Zustimmung der Veröffentlichung des Geburtsjubiläums, versandt worden.

Für den Fall, dass Ihnen kein Brief zugegangen ist, informieren wir Sie hiermit über den Inhalt und haben für den Fall der Zustimmung ein Leerformular angefügt.
 
Die Gemeinde Hirrlingen veröffentlicht bisher die Angaben von folgenden Altersjubilaren, falls die Betroffenen einer Veröffentlichung nicht widersprochen haben:
  • jeder 70. Geburtstag
  • jeder weitere fünfte Geburtstag und
  • ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Die Altersjubilare werden im Gemeindeboten sowie zusätzlich in der Online-Ausgabe (eBlättle) sowie auf der Homepage der Gemeinde Hirrlingen mit Angaben zu Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Alter veröffentlicht.

Bisher wurde das Einverständnis zur Veröffentlichung unterstellt, wenn der Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Diese Vorgehensweise ist nun nicht mehr möglich. Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Ablehnung nicht mehr ausreichend. Um die Daten der Altersjubilare weiter veröffentlichen zu können, ist nun zwingend eine Zustimmung zur Veröffentlichung notwendig.

Jubilare, die mit der Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden sind, werden deshalb gebeten, dies dem Bürgerbüro der Gemeinde Hirrlingen, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen mit dem beiliegenden Formular schriftlich mitzuteilen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihrer Zustimmung zu widersprechen.

Sollten Sie das Formular nicht bis zum 15.10.2018 einreichen, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Daten nicht einverstanden sind.
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