Gemeindenachricht

Abbrennen von Feuerwerkskörpern


Die Gemeindeverwaltung hat für folgende Termine eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks erteilt (nach ³ 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, 1. SprengVO):
Am Samstag, 21.07.2018, werden im Zeitraum zwischen ca. 22.00 und 22.15 Uhr Feuerwerkskörper in der Bietenhauser Straße abgebrannt.
Dem Veranstlater wurde aufgetragen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf eine kurze Zeit zu begrenzen.
Bei Brandgefahr der Warnstufe 4 oder 5 nach dem Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.