Gemeindenachricht

Verunreinigung von Straßen und Feldwegen


Der Verwaltung ist bewusst, dass sich bei der Grundstücksbewirtschaftung in dieser Jahreszeit eine Verschmutzung von Straßen oder Feldwegen nicht vermeiden lässt.
 
Allerdings bitten wir alle Grundstücksbewirtschafter die verschmutzten Wege und Straßen auch wieder zu reinigen.
 
In diesem Zusammenhang weisen wir auf § 42 Straßengesetz BW hin:
Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.
 
Um Beachtung und Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift wird gebeten.