Gemeindenachricht

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Kindergarten Bietenhauser Straße


Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kindergarten Bietenhauser Straße“ wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.03.2018 bis einschließlich 27.04.2018 (Auslegungsfrist) im Flur vor Zimmer 1.8 des Rathauses Hirrlingen, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
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