Öffentliche Ausschreibung

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Umgestaltung Schlossweiherplatz und Ortsmitte Hirrlingen, Tiefbauarbeiten und Landschaftsgärtnerische Arbeiten

© Gemeinde Hirrlingen

Die Gemeinde Hirrlingen schreibt auf Grundlage der VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches für Baden-Württemberg folgende Arbeiten aus:

Bauvorhaben:
Umgestaltung Schlossweiherplatz und Ortsmitte Hirrlingen
Tiefbauarbeiten und Landschaftsgärtnerische Arbeiten

1.) Grobdaten der Baumaßnahme:

Asphaltaufbruch – ca. 1.000 m²
Pflasterflächen aufnehmen – ca. 1.500 m²
Grünflächen abräumen – ca. 1.000 m²

Belagsflächen neu:
ca. 3.000 m² Passe-Pflaster Granit neu
ca. 500 m² Granit-Großpflaster für Parkierungsbereiche
ca. 50 m² Wassergebundene Decke
ca. 800 lfm Einfassungen, Einzeiler
ca. 80 lfm Sitzsteine Granit bei Schlossweiher

Vegetationsflächen neu: 
ca. 23 Stk. Bäume neu
ca. 250 m² Pflanzfläche
ca. 850 m² Wiesenfläche

2.) Ausführungszeit: 15. Februar bis 26. November 2027 

3.) Submission:         

Donnerstag, 19. November 2026, 14:00 Uhr
Rathaus Hirrlingen, Sitzungssaal
72145 Hirrlingen  

Die Angebote sind verschlossen, jeweils mit den aufgeklebten Angebotskennzettel bis spätestens zum Submissionstermin im Rathaus in 72145 Hirrlingen abzugeben.

Zur Submission sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigen zugelassen.

4.) Zuschlagserteilende Stelle: Gemeinde Hirrlingen, Bürgermeisteramt

5.) Sicherheitsleistung: Nach § 14 VOB Teil A

6.) Zahlungen: Nach § 16 VOB Teil B

7.) Planung und örtliche Bauüberwachung:

Planstatt Senner GmbH
Breitlestr. 21
88662 Überlingen

8.) Ausgabe der Angebotsunterlagen

Die Angebotsunterlagen können ab Dienstag, 27.10.2026 bei der Gemeinde Hirrlingen eingesehen und gegen eine Schutzgebühr von 50,- EUR je Einzelexemplar mit Datenträger (Angebotsunterlagen und Pläne) abgeholt werden. Postversand gegen Voreinreichung eines Verrechnungsschecks in Höhe der Schutzgebühr zzgl. 5,- EUR für Versandkosten. Eine Erstattung der Kostensätze erfolgt nicht. Alternativ sind die Unterlagen als Download kostenlos erhältlich.
(Gemeinde Hirrlingen Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen - Telefon: 07478 9311-16 /
Telefax: 07478 9311-20 / E-Mail: finanzen@hirrlingen.de)

9.) Zuschlagsfrist und Bindefrist: 11. Dezember 2026 

10.) Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Landratsamt Tübingen

Der Auftraggeber
Gemeinde Hirrlingen
König, Bürgermeister