Bauen & Wohnen

Unsere Gemeinde bietet attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen, Bauherren und Bürgerinnen und Bürger. Ob Sie ein Gewerbe ansiedeln möchten, Wohnraum suchen oder ein eigenes Bauvorhaben planen – wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Vorhaben.

Für die Erteilung von Baugenehmigungen und anderen baurechtlichen Maßnahmen in der Gemeinde Hirrlingen ist die untere Baurechtsbehörde des Landratsamtes Tübingen zuständig.

Ab dem 01.01.2025 können Bauanträge auf Grund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch online beantragt werden. Mit dem "virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - reichen Sie Ihren Bauantrag komplett digital ein.

Digitale Baugenehmigungen

zum Virtuellen Bauamt

Informationen, Formulare und Vorlagen

Auf der Webseite des Landratsamts, Abteilung Baurecht finden Sie viele interessante und hilfreiche Informationen sowie Formulare und Vorlagen.

Landratsamt, Abteilung Bauen

Katasterauszüge und amtliche Lagepläne beim Landratsamt Tübingen

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster oder amtliche Lagepläne zu einzelnen Grundstücken erhalten Sie bei der Abteilung Vermessung und Flurneuordnung beim Landratsamt Tübingen.

Landratsamt Tübingen, Abteilung Vermessung