Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Gemeindemitteilungen

Ausschreibung Jahresprogramm 2027

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung zu setzen, lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen, die Grundversorgung vor Ort zu sichern und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Besonderer Fokus liegt auf der Nutzung vorhandener Bausubstanz sowie auf Klimaschutzaspekten.

Förderschwerpunkte 2027 - Grundversorgung

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Das ELR unterstützt hier keine konkurrierenden Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen oder durch Neugründung ein neues Angebot vor Ort schaffen. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.

Innenentwicklung/Wohnen

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung des Ortskerns insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung ste- henden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angren zenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Arbeiten

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmi- schungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWa-Ro)

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z. B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von und über die Gemeinde gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen. Anträge zur Förderung von Maßnahmen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2027 können über die Gemeindeverwaltung Hirrlingen bis spätestens 31. August 2026 gestellt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Bühler, Tel. 07478 9311-16.

Wir bitten alle Firmen und Privatpersonen, welche für das Programmjahr 2027 einen Förderantrag stellen wollen, um eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme. Es kann somit abgestimmt werden, ob die geplante Maßnahme den Förderrichtlinien entspricht und in die von der Gemeinde zu erstellende Förderantragsliste aufgenommen werden kann. Des Weiteren erhalten Sie auch Auskünfte, welche Unterlagen dem Förderantrag beizufügen sind.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Fördersätzen und dem Antragsverfahren finden Sie unter diesem Link.