Bebauungsplan „Bergsteig“- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -
Öffentliche Bekanntmachungen, Gemeindemitteilungen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Hirrlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bergsteig“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30.06.2026 mit wenigen Änderungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Hirrlingen. Westlich, nördlich und südlich grenzen bestehende Bebauungen an. Im Osten öffnet sich das Gebiet in die freie Landschaft.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 2,53 ha beinhaltet die Flurstücke 2410, 2411, 2409/1 i.T. (Feldweg), 2304, 2305, 2306/1 i.T. (Feldweg), 2305/1 (Feldweg), 2302, 2301, 2300, 2299, 2298, 2297 und 2282/4 i.T. („Erlenweg“).
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
Anlage von FFH-Mähwiesen auf dem Flst. Nr. 1565/1, Gemarkung Hirrlingen, vgl. Umweltbericht Kap. 6.1.2
(gem. Anlage siehe unten)
Zusätzliche Maßnahmen zur Deckung des verbleibenden Ausgleichsdefizits werden im weiteren Verfahren ergänzt.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen in Hirrlingen geschaffen werden, um den dringenden Bedarf an Baugrundstücken zu decken.
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
wird in der Zeit vom 07.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 unter www.hirrlingen.de/bebauungsplaene veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Hirrlingen, 05.08.2026
gez.
Simon König
Bürgermeister