Bebauungsplan „Bergsteig“- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -

Öffentliche Bekanntmachungen, Gemeindemitteilungen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirrlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bergsteig“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30.06.2026 mit wenigen Änderungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Hirrlingen. Westlich, nördlich und südlich grenzen bestehende Bebauungen an. Im Osten öffnet sich das Gebiet in die freie Landschaft.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 2,53 ha beinhaltet die Flurstücke 2410, 2411, 2409/1 i.T. (Feldweg), 2304, 2305, 2306/1 i.T. (Feldweg), 2305/1 (Feldweg), 2302, 2301, 2300, 2299, 2298, 2297 und 2282/4 i.T. („Erlenweg“).

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

Der Bebauungsplan "Bergsteig" in Hirrlingen, Landkreis Tübingen, zeigt eine kartografische Darstellung von Grundstücken und Flurstücken, umrahmt von einer gestrichelten Linie zur Markierung des Geltungsbereichs.
© Gemeinde Hirrlingen

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt: 

  • Anlage von FFH-Mähwiesen auf dem Flst. Nr. 1565/1, Gemarkung Hirrlingen, vgl. Umweltbericht Kap. 6.1.2
    (gem. Anlage siehe unten)

  • Zusätzliche Maßnahmen zur Deckung des verbleibenden Ausgleichsdefizits werden im weiteren Verfahren ergänzt.

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen in Hirrlingen geschaffen werden, um den dringenden Bedarf an Baugrundstücken zu decken.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 30.06.2026. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 30.06.2026.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

wird in der Zeit vom 07.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 unter www.hirrlingen.de/bebauungsplaene veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bma@hirrlingen.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Hirrlingen, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen, während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Hirrlingen, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Hirrlingen, 05.08.2026

gez.

Simon König

Bürgermeister

Der Bebauungsplan zeigt das Flurstück 1565/1 in der Gemarkung Hirrlingen, das als externe Ausgleichsmaßnahme für Naturschutzflächen vorgesehen ist, deutlich durch eine rot schraffierte Markierung hervorgehoben.
© Gemeinde Hirrlingen