Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.
Bürgerbüro, Standesamt
Bürgerbüro, Hauptamt, Standesamt +2 Weitere
Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
Sie müssen die Anzeige vornehmen, bevor Sie mit der Reisegewerbetätigkeit beginnen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
kein
Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV):
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
14.04.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte