Landtagswahl 2026

Alle wichtigen Infos im Überblick

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – verständlich und aktuell.

Ergebnisse der Landtagswahl 2026

Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2026

Häufige Fragen zu Wahlen

Die Wahl findet am Sonntag, 08.03.2026 statt. Wählen können Sie im Wahllokal des Wahlbezirks in dem Sie wohnen. Die Gemeinde Hirrlingen ist in zwei Wahlbezirke mit rollstuhlgerechtem Zugang aufgeteilt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mind. drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft sind
  • oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 25. Januar 2026 ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Hirrlingen wird in der Zeit vom 16.02. bis 20.02.2026 bei der Gemeindeverwaltung Hirrlingen, Bürgerbüro, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei (Aufzug).

Die vollständige Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF)

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (16.02. bis 20.02.2026) nachprüfen, ob er/sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder beim Wahlamt der Gemeinde Hirrlingen nachfragen.
Erforderlichenfalls muss während dieser Einsichtsfrist Einspruch (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung eingelegt werden.

Wählen können Sie im Wahllokal des Wahlbezirks in dem Sie wohnen.
Die Gemeinde Hirrlingen ist in zwei Wahlbezirke mit rollstuhlgerechtem Zugang aufgeteilt.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit in das Wahllokal.

Die Stimmzettel werden voraussichtlich Ende Januar vorliegen, sodass die Briefwahlunterlagen frühestens ab Anfang Februar verschickt werden können. Sobald die Stimmzettel vorliegen, können Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus abgeholt werden.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten,
den Wahlschein samt Briefwahl-unterlagen zu beantragen:

Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und reichen Sie den Antrag rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung ein. Gerne können Sie Ihren Antrag in den Briefkasten im Rathaus, Schlosshof 1, einwerfen. Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie die Briefwahlunterlagen nach Hause bzw. an die von Ihnen angegebene Adresse gesandt.

Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch über das Internet unter folgenden Link: Briefwahl beantragen.

Eine weitere Möglichkeit der elektronischen Antragstellung besteht über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Auch hier erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrags die Briefwahlunterlagen nach Hause bzw. an die von Ihnen angegebene Adresse.

Der Antrag kann auch formlos per E-Mail an bma(at)hirrlingen.de gestellt werden. In diesem Fall müssen Sie Ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachname), Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift angeben.

Falls Sie Ihren Antrag persönlich im Rathaus abgeben oder Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchten, können Sie dies während der üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Rathaus erledigen (Wichtig: Briefwahlunterlagen stehen voraussichtlich frühestens ab Anfang Februar zur Verfügung).

Bitte beachten:

Die elektronische Beantragung ist möglich bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr.

Falls ein Wahlberechtigter glaubhaft versichern kann, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ein neuer Wahlschein bis Samstag, 07.03.2026 bis 12:00 Uhr nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

Der Bereitschaftsdienst ist an diesem Tag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07478 931115 ist erforderlich.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist es möglich, den Wahlscheinantrag auch noch am Wahltag (Sonntag, 08.03.2026) bis 15:00 Uhr zu stellen. Der Bereitschaftsdienst ist an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter 0155 63207697 oder unter 0176 47075750 für Sie erreichbar.

Wichtig:
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr bei der
Gemeindeverwaltung, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen eingetroffen sein.

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de.

Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.