Wahltag ist Sonntag, der 23. Februar 2025.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 12. Januar 2025 ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Hirrlingen wird in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung Hirrlingen, Bürgerbüro, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei (Aufzug).
Die vollständige Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF)
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (03. – 07. Februar 2025) nachprüfen, ob er/sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder beim Wahlamt der Gemeinde Hirrlingen nachfragen.
Erforderlichenfalls muss während dieser Einsichtsfrist Einspruch (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung eingelegt werden.
Wichtige Informationen für Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz im Bundesgebiet:
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Weitere Hinweise und die notwendigen Antragsformulare gibt es ab sofort bei der Bundeswahlleiterin.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung Hirrlingen eingegangen sein.
Wählen können Sie im Wahllokal des Wahlbezirks in dem Sie wohnen.
Die Gemeinde Hirrlingen ist in zwei Wahlbezirke mit rollstuhlgerechtem Zugang aufgeteilt.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit in das Wahllokal.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl die Bearbeitungs- und Zustellungsfristen sehr kurz ausfallen. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen daher bitte rechtzeitig. Die Stimmzettel werden voraussichtlich Anfang Februar vorliegen, sodass Briefwahlunterlagen frühestens ab 10. Februar 2025 verschickt werden können. Sobald die Stimmzettel vorliegen, können Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus abgeholt werden.
Falls ein Wahlberechtigter glaubhaft versichern kann, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ein neuer Wahlschein bis Samstag, 22.02.2025 bis 12.00 Uhr nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt werden. Der Bereitschaftsdienst ist an diesem Tag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07478 9311-15 ist erforderlich.
Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist es möglich, den Wahlscheinantrag auch noch am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025) bis 15.00 Uhr zu stellen. Der Bereitschaftsdienst ist an diesem Tag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 0176 47075750 für Sie erreichbar.
Wichtig: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen eingetroffen sein.
Hinweis des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins:
"Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122."