Bürgerservice

ElterngeldPlus beantragen

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Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf
Beantragen Sie das Elterngeld schriftlich mit dem vorgesehenen Formular. Es steht im Internet zum Download bereit. Alternativ können Sie den Antrag und die dazugehörigen Hinweisblätter bei der Gemeinde im Bürgerbüro abholen.

Legen Sie im Antrag fest, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben.

Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.

Den Antrag können Sie direkt an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg schicken oder im Rathaus im Bürgerbüro abgeben.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.

Die Bundeskasse überweist das Elterngeld-Plus anschließend an jedem ersten Tag jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.

Beispiel: Ist Ihr Kind am 15. geboren, überweist die Bundeskasse das Geld am 15. jeden Monats.

In der Regel geht es 2 bis 3 Bankarbeitstage später auf Ihrem Konto ein.

Weder kann der Auszahlungstermin geändert noch ein Einmalbetrag ausgezahlt werden.

Eine Änderung des Auszahlungstermins oder eine Auszahlung als Einmalbetrag sind nicht möglich.

Hinweis: Sie können die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung sowie in weiteren Ausnahmefällen ändern.Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen, beispielsweise weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Ob Ihnen durch die Änderung noch zusätzliches Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen, entscheidet sich erst nach der gesamten Bezugsdauer.

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