Abfall und Müll entsorgen
Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hirrlingen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen verantwortlich.
Die Termine für die verschiedenen Abfuhren von Restmüll, Biomüll, Gelber Sack, Papier, Sperrmüll, Schrott/Elektroschrott, Gartenabfälle und Problemmüll, sowie Informationen zu den Sammelcontainern, dem Recycling-Center sowie der Mülldeponie finden Sie im Abfallkalender, der vom Landratsamt Tübingen einmal im Jahr ausgetragen wird. Beim Zuzug in die Gemeinde Hirrlingen erhalten Sie einen kostenlosen Abfallkalender. Zudem finden Sie die aktuellen Abfuhrtermine auch auf der Internetseite des Landratsamts Tübingen.
Fragen zur Müllentsorgung, zum Erwerb von Müllmarken, Tauschen der Behältergröße etc. können im Bürgerbüro abgewickelt werden. Die Restmüll-Veranlagung wird in der Regel direkt bei der Anmeldung oder Ummeldung vorgenommen.
Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde zuviel bezahlte Müllgebühren teilweise zurückerstattet.
Weitere Informationen zu den Abfallgebühren und den aktuellen Abfuhrterminen finden Sie unter: www.kreis-tuebingen.de
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Bürgerbüro, Standesamt
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Hauptamt - Kindergartenangelegenheiten/Öffentlichkeitsarbeit
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Bürgerbüro, Standesamt
Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Beim Bürgerbüro der Gemeinde Hirrlingen können Sie:
- Restmüllbehälter und Biotonnen bestellen,
- Restmüllsäcke erwerben
- gelbe Säcke (kostenlos) erhalten
Gemäß der Satzung der Gemeinde Hirrlingen über die Abfallentsorgung ist jeder Haushalt verpflichtet einen Restmülleimer zu besitzen. Dieser Anschluss- und Benutzungszwang entfällt, wenn durch den Vermieter ein Container zur Restmüllentsorgung für das gesamte Wohnhaus gestellt wird.
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
keine
Über die aktuellen Gebühren können Sie sich beim Landratsamt Tübingen oder beim Bürgerbüro erkundigen.
Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.
keine