Gemeindenachricht

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit


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Satzung


zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirrlingen hat am 14.05.2024 auf Grund des
§ 4 i.V.m. § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen:

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 30.05.2000 in der Fassung vom 13.05.2014 wird wie folgt geändert:


ARTIKEL I

§ 1 erhält folgende Fassung:


§ 1
Entschädigung nach Durchschnittssätzen


(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.
(2) Die Entschädigung beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
bis zu 6 Stunden                                              45,00 €
mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)  55,00 €


ARTIKEL II

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Hirrlingen, den 14.05.2024

gez.
Simon König
Bürgermeister