Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Hirrlingen hat am 14.05.2024 auf Grund des
§ 4 i.V.m. § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 30.05.2000 in der Fassung vom 13.05.2014 wird wie folgt geändert:
ARTIKEL I
§ 1 erhält folgende Fassung:
§ 1
Entschädigung nach Durchschnittssätzen
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.
(2) Die Entschädigung beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
bis zu 6 Stunden 45,00 €
mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 55,00 €
ARTIKEL II
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Hirrlingen, den 14.05.2024
gez.
Simon König
Bürgermeister