Gemeindenachricht

Sachgerechtes Aufstellen von Tierfallen – Verletzte Katzen


Auf Grund von aktuellen Vorfällen im Bereich der Eichenbergstraße, bei denen Katzen wahrscheinlich durch Schlagfallen erheblich verletzt wurden, müssen wir darauf hinweisen, dass Fallen ausschließlich zur Schadnagerbekämpfung (Mäuse oder Ratten) und nur auf eingezäunten Privatgrundstücken ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden dürfen. Diese sind so zu positionieren, dass nur die entsprechende Zieltierart bekämpft, also gefangen bzw. getötet wird. Menschen oder andere Tiere dürfen nicht verletzt oder gar getötet werden. Eine über die Schadnagerbekämpfung hinausgehende Fangjagd mit Fallen, die töten, ist nach dem Jagd- und Wildtier-managementgesetz (JWMG) verboten! Nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) dürfen Tieren ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Werden (Haus-)Tiere in Totfallen, die gegen die Bestimmungen des JWMG oder TSchG verstoßen, verletzt oder gar getötet, kann dies strafrechtlich relevant werden!

Für Hinweise oder Beobachtungen in dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt, Tel. 07478 9311-11 oder BMA(at)Hirrlingen.de.