Gemeindenachricht

Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen 4. Rate


Die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen 2022 ist am 15.11.2022 zur Zahlung fällig. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem zuletzt ergangenen Bescheid. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, die Zahungsermine einzuhalten.

Bei Teilnehmern am Einzugsverfahren wird der fällige Betrag rechtzeitig vom Konto abgebucht.