Gemeindenachricht

Pässe und Ausweise auf ihre Gültigkeit überprüfen


Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass) noch gültig sind. Trotz offener Grenzen in Europa ist für jede Person bei Grenzübertritt ein Reisedokument unbedingt notwendig.  Auch Kinder benötigen ab der Geburt zum Grenzübertritt ein eigenes Dokument.

Bitte beachten Sie, dass seit 01.01.2021 der Kinderreisepass immer nur noch 1 Jahr gültig ist, er kann nur einmal verlängert werden, bei Verlängerung ist ein aktuelles biometrisches Passbild notwendig. Es ist im Einezlfall zu prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, einen Personalausweis bzw. einen Reisepass für Ihr Kind auszustellen. Wer sich nicht sicher ist, welches Reisedokument das richtige ist, sollte sich vorher im Reisebüro oder beim jeweiligen Konsulat erkundigen. Informationen zu Einreisebestimmun gen erhalten Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de = Sicher Reisen = Ihr Reiseland = Land auswählen = Einreise und Zoll.
Auch wer nicht in den Urlaub fährt ist verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Die Personalausweise und Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. Deshalb ist es wichtig, die Dokumente rechtzeitig vor Urlaubsantritt bzw. vor der Ungültigkeit zu beantragen. Eine Verlängerung der alten Papiere ist nicht mehr möglich. Nur in dringenden Fällen stellt die Ausweisbehörde vorläufige Dokumente aus. Dies verursacht jedoch zusätzliche Kosten und die Ausweispapiere haben nur eine kurze Gültigkeit.
Bitte beachten:
Die Ausweispapiere müssen persönlich beantragt werden, der bisherige Reisepass bzw. Personalausweis ist dabei vorzulegen. Falls die alten Dokumente nicht in Hirrlingen ausgestellt wurden, ist auch die Vorlage des Familienstammbuchs bzw. der Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig.

Für alle Dokumente ist bei der Antragstellung inzwischen auch ein biometrisches Lichtbild erforderlich.  Auch der Kinderreisepass muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem biometrischen Lichtbild versehen sein. Ab dem 10. Lebensjahr des Kindes ist bei Antragstellung die Unterschrift des Kindes notwendig. Seit 01.08.2021 besteht bei Beantragung eines Personalausweises ab Vollendung des 6. Lebensjahres eine Fingerabdruckpflicht. Bei Beantragung von einem Reisepass ist ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ein Fingerabdruck notwendig.
Gebühren:
Reisepass unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 37,50 €
Reisepass ab 24 Jahren (10 Jahre gültig )60,00 €
Express-Reisepass unter 24 Jahre 69,50 €
Express-Reisepass über 24 Jahre 92,00 €

Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €
Personalausweis unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 22,80 €
Personalausweis über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 10,00 €
Kinderreisepass (1 Jahr gültig) 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass (1 Jahr gültig) 6,00 €
Die Gebühr ist bereits bei der Antragstellung des Dokumentes fällig.
Bei der Abholung ist unbedingt Ihr bisheriges Dokument mitzubringen.