Gemeindenachricht

Hinweis zur Hundehaltung


Hier die wichtigsten Bestimmungen:

  • Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die das Tier sicher führen können. Das bedeutet: Hunde sind immer an der Leine zu führen und dürfen nicht frei umherlaufen. Dies gilt für Straßen und Gehwege sowie Grün- und Erholungsanlagen im Innenbereich. Ausnahmen gelten nur im Außenbereich, sofern das Tier auf Zuruf reagiert. 
  • Wenn eine Begegnung mit Personen (Kindern, Reitern, Joggern, Radfahrern) stattfindet, müssen die Besitzer ihren Hund zurückrufen und festhalten oder an die Leine nehmen. Außerdem muss genügend Abstand zu Nutztieren gehalten werden.
  • Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch muss dort abgelegter Hundekot von der Begleitperson des Hundes unverzüglich beseitigt werden.
  • Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende Laute gestört wird.
  • In der Brutzeit von März bis Juli gehören Hunde in der freien Landschaft an die Leine, da sie sonst eine enorme Belastung für seltene Vogelarten darstellen.
  • Für Hundehalter gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Der Hundekot schädigt die Futterverwertung in der Landwirtschaft. In § 37 Abs. 1 NatSchG ist verankert, dass es Pflicht ist, auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet, dass während der Nutzzeit kein Betretungsrecht besteht. Sonderkulturen (Obst-/Garten-/Weinbau) dürfen ganzjährig nur auf Wegen betreten werden.

Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und nehmen Sie Rücksicht auf andere Bürger.
 
Hundetoiletten mit Beutelspender und Abfallbehälter

Die Gemeinde Hirrlingen stellt Hundehaltern kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung. Diese sollen den Hundebesitzern helfen, ihre Pflicht zu erfüllen. Die Beutel können zu den üblichen Sprechzeiten im Bürgerbüro abgeholt und über die öffentlichen Papierkörbe oder in der eigenen Restmülltonne entsorgt werden. Außerdem wurden inzwischen an einzelnen Standorten auch Hundetoiletten mit Beutelspendern und Abfallbehältern aufgestellt.
 
Hundetoiletten Standorte in Hirrlingen
 
Standorte der Hundetoiletten:
·         Frommenhauser Straße (beim Friedhof)
·         Äußere Lindenstraße (Richtung Eichenberg)
·         Äußere Wilhemstraße (beim Häckselplatz)
·         Äußere Waldstraße (bei der Kleintierzuchtanlage auf Höhe des Römerweges)
·         Bergstraße (Verlängerung Rangendinger Straße in Richtung Ried)
·         Bergstraße (Römerweg)
·         Äußere Hechinger Straße/Rosenstraße (Ortsausgang in Richt. Rangendingen)
·         Starzelstraße
·         Bietenhauser Straße

Für manche Hundehalter ist es längst selbstverständlich, die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu entfernen. Hierfür möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. Aber leider handeln nicht alle Hundebesitzer so verantwortungsvoll. Insbesondere von Grundstücksbesitzern in der Marienstraße erreichen uns immer wieder Beschwerden über Hundekot in den Vorgärten. Mit der Bereitstellung der Hundekotbeutel und der Hundetoiletten sollen weitere Ordnungswidrigkeiten der Hundehalter unnötig werden.

Um Beachtung und entsprechende Umsetzung der Bestimmung wird gebeten!