Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: 4. Rate 2020
03.11.2020
Die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020 ist am 15.11.2020 zur Zahlung fällig. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem zuletzt ergangenen Bescheid. Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für das Jahr 2020 keine Grundsteuerjahresbescheide mehr verschickt wurden. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, die Zahlungs-termine einzuhalten.
Bei Teilnehmern am Einzugsverfahren wird der fällige Betrag rechtzeitig vom Konto abgebucht.