Gemeindenachricht

Informationen zu Verkehrsregelungen anlässlich der Baumaßnahe Sanierung Ortsdurchfahrt


Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
 
voraussichtlich ab Mitte April wird mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt in der Bietenhauser Straße bis zur Kreisgrenze sowie bereits ab 01.04.2019 mit den Bauarbeiten in der Lehenstraße begonnen. Wie bereits angekündigt ist mehrere Monate mit erheblichen Behinderungen und Umleitungen zu rechnen.
 
Die Baumaßnahme umfasst drei Bauabschnitte, die sich teilweise zeitlich überschneiden und wird insgesamt voraussichtlich bis Ende November andauern.

Darstellung der Bauabschnitte der Sanierung Ortsdurchfahrt Bietenhauser Straße
 
Es handelt sich um eine gemeinsame Baumaßnahme des Landkreises Tübingen, der Gemeinde Hirrlingen sowie der NetzeBW unter der Federführung des Landkreises Tübingen.
 
Ergänzend zu den Informationen zu der Baumaßnahme und den Auswirkungen auf den Busverkehr möchten wir an dieser Stelle über Straßensperrungen, Umleitungsstrecken und veränderte Verkehrsregelungen während der Baumaßnahme informieren.
 
Bauabschnitt I – Lehenstraße: 01.-26.04.2019
 
Im ersten Bauabschnitt werden zunächst in der Lehenstraße Kanalarbeiten für den Neubau des Kindergartens durchgeführt. Es erfolgt eine Gesamtsperrung zwischen der Tal-/Wiesenstraße bis Am Bibis. Im Verlauf der Lehenstraße ist mit Baustellenverkehr zu rechnen, da die Straße während der Baumaßnahme und auch in der Folgezeit während dem Neubau des Kindergartens für den Baustellenverkehr genutzt werden muss, da eine Zufahrt über die Bietenhauser Straße nur eingeschränkt möglich sein wird.
 
Bauabschnitt II – Bietenhauser Straße sowie zeitweise in Teilbereichen Frommenhauser Straße: 15.04.-29.11.2019 (mit Unterbrechung in den Sommerferien)
 
Während der Baumaßnahme wird eine großräumige überörtliche Umleitung ausgeschildert. Darüber hinaus wird es innerörtliche Umleitungsstrecken geben.
 
Zu Beginn des 2. Bauabschnittes muss die Frommenhauser Straße im Bereich zwischen Bietenhauser Straße und Rottenburger Straße für ca. 3 Wochen voll gesperrt werden.
 
Während diesem Zeitraum wird eine innerörtliche Umleitung eingerichtet über Drosselweg (zwischen Frommenhauser Straße und Meisenweg), Meisenweg, Eichenbergstraße (zwischen Meisenweg und Lindenstraße), Lindenstraße (zwischen Eichenbergstraße und Rottenburger Straße). In diesen Straßenzügen gilt für die Dauer der Umleitung ein beidseitiges Halteverbot. Die Anordnung des beidseitigen Halteverbots ist erforderlich, um einen reibungslosen (Bus)Verkehr zu ermöglichen.
 
Die Bietenhauser Straße wird zwischen der Einmündung Frommenhauser Straße bis zum Gebäude Bietenhauser Straße 28 ab 15.04.2019 für den Verkehr gesperrt.
Für den Parkplatz an der Eichenberghalle wird eine provisorische Zufahrt über die K6944 angelegt. Auch für die Anwohner und den Lieferverkehr zu den Anliegern wird je nach Bauablauf versucht ein provisorisches Anfahren zu ermöglichen. Sollten Anlieger in den betroffenen Zeiträumen planbare Lieferverkehre (An- und Abtransporte) erwarten, wird empfohlen, diese möglichst frühzeitig mit dem Bauunternehmen abzustimmen, um gegebenenfalls eine Zufahrt zum betroffenen Grundstück zu ermöglichen.

Die Abholung der Müllbehälter der Anliegergrundstücke wird grundsätzlich so gehandhabt, dass die Müllbehälter von den Anliegern zu den bekannten Abfuhrterminen vor die jeweilige aktuelle Abschrankung der Baustelle zu bringen sind.
 
Für die Schulstraße und Bei der Gärtnerei wird ebenfalls ein beidseitiges Halteverbot angeordnet, um im Bedarfsfall für Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit sicherzustellen.
 
Für die Dauer des Bauabschnitts II erfolgt eine innerörtliche Umleitung über Am Bibis (zwischen Bietenhauser Straße und Silcherstraße), Silcherstraße, Talstraße (zwischen Silcherstraße und Starzelstraße), Starzelstraße, Hechinger Straße (zwischen Starzelstraße und Alexanderstraße), Alexanderstraße (zwischen Hechinger Straße und Kronenstraße) und Kronenstraße. Auf der Umleitungsstrecke gilt ein beidseitiges Halteverbot. Zusätzlich wird die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Wohngebiet Bibis aufgehoben und durch eine Vorfahrtsregelung für die Silcherstraße angeordnet, um für die Fahrzeuge des ÖPNV eine zügige Durchfahrt zu gewährleisten.
 
Bauabschnitt III – K6944 bis zur Kreisgrenze: 29.07.2019-10.09.2019
 
In den Sommerferien wird der Bauabschnitt II zeitweise unterbrochen und dafür der Bauabschnitt III ab dem Gebäude Bietenhauser Straße 28 bis zur Kreisgrenze umgesetzt. Die Bietenhauser Straße wird in diesem Zeitraum voll gesperrt sein.
 
Diese Arbeiten werden in die Sommerferien gelegt, da während dieser Zeit keine innerörtlichen Umleitungen mehr möglich sein werden. Das Wohngebiet Bibis kann während dieses Bauabschnitts nicht über die Bietenhauser Straße angefahren werden.
 
 
Wir bitten die Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Eltern und Lehrkräfte, die Anlieger der Baumaßnahmen in der Bietenhauser Straße, Frommenhauser Straße und Lehenstraße, die Anwohner und Bauherren der Umleitungsstrecken sowie alle betroffenen Benutzer der öffentlichen Einrichtungen an der Bietenhauser Straße bereits heute um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen und Verzögerungen. Eltern können zur Entspannung der Verkehrslage beitragen, indem sie die individuellen Hol- und Bringfahrten an der Schule auf das Nötigste reduzieren.
 
Da es zeitlich, witterungsbedingt oder auch durch die Anzahl der zu sanierenden Hausanschlüsse oder unvorhersehbare Schwierigkeiten zu Verschiebungen kommen kann, werden wir in regelmäßigen Abständen über den Baustellenverlauf informieren.


Informationen zur Teilsperrung der Ortsdurchfahrt