Gemeindenachricht

Amtliche Bekanntmachung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen für den Bereich „Erweiterung Gewerbegebiet Hauser Feld“ – Änderung Nr. 43 in Neustetten – Remmingsheim. Die bisherige landwirtschaftliche Fläche soll dann als „geplante gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen werden. Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwal-tungsgemeinschaft hat weiterhin beschlossen, dass gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit beteiligt wird – die Beteiligung findet als Auslegung statt.


Die Änderung Nr. 43 des Flächennutzungsplanes liegt mit der Begründung in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18, während der üblichen Dienststunden in der Zeit vom
 
Montag, dem 03.09.2018 bis Dienstag, dem 02.10.2018 -je einschließlich-
- Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
 
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder Email bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax. 07472/165-302; Email: stadtplanung(at)rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der FNP-Änderungen unberücksichtigt bleiben.
 
Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
 
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf der städtischen Homepage www.rottenburg.de abgerufen werden.
 
Rottenburg, am Neckar, den 24.08.2018

Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach