Gemeindenachricht

Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Kindergarten Bietenhauser Straße“ - Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften -


Der Gemeinderat der Gemeinde Hirrlingen hat am 12.06.2018 in öffentlicher Sitzung den im Regelverfahren nach § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan „Kindergarten Bietenhauser Straße“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kindergarten Bietenhauser Straße“ nach § 10 BauGB und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würrtemberg (GemO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung als jeweils selbständige Satzungen beschlossen.
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