Gemeindenachricht

Polter-Brennholz- und Flächenlosversteigerung


Bezüglich der Aufarbeitung des Holzes im Wald weisen wir nochmals auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB-Brh und ABG-FL, Nr. 7 hin:
 
Nr. 7 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung:
„Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.
Personen, die mit der Motorsäge arbeiten, müssen an einem mindestens eintägigen qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entspricht, teilgenommen haben oder die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erlangt haben. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen."
 
Bei der Holzversteigerung wird wie im letzten Jahr eine Liste ausgelegt, in der jeder Holzkäufer mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er oder die von ihm beauftragte Person die o. g. Bestimmungen der AGB´s erfüllt. Nur mit dieser Unterschrift werden Personen zur Holzversteigerung zugelassen.