Zum Beginn der Einschlagssaison 2023 informiert die Gemeindeverwaltung Hirrlingen über nachstehende Punkte in Bezug auf die Bestellung und den Verkauf von Brennholz.
Wie in den vergangenen Jahren können Hirrlinger Haushalte über die Gemeindeverwaltung Brennholz aus dem Gemeindewald bestellen.
Hierfür gilt das eingeführte standardisierte Verfahren. Interessenten geben ihre Bestellung daher ab sofort auf dem Bestellvordruck ab. Die ausgefüllte und unterschriebene Bestellung ist direkt an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Termin für die Abgabe im Rahmen der ersten Bestellrunde ist Freitag, der 10.02.2023!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verbindliche Lieferung bzw. die Lieferung der gewünschten Holzart zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zugesagt werden kann. Die aktuell enorme Nachfrage kann voraussichtlich im Rahmen der Verfügbarkeit des Holzes nicht vollumfänglich befriedigt werden.
Die Gemeindeverwaltung behält sich außerdem eine Begrenzung der Abgabemenge vor, abhängig von der Gesamtmenge des zur Verfügung stehenden Brennholzes.
Im Wald darf das Holz mit der Motorsäge nur von Personen weiter bearbeitet (klein gesägt) werden, die an einem Motorsägenlehrgang teilgenommen haben. Dies ist durch Vorlage einer Kopie der Teilnehmerbescheinigung nachzuweisen.
Die Orientierungspreise (Zu- Abschläge je nach Qualität des Holzes) für Brennholz in langer Form (sog. Polterholz) betragen aktuell:
Buche, Esche, Ahorn, Hainbuche: 85 EUR/Fm, Eiche 80 EUR/Fm, Nadelholz 45 € je Fm
(jew. incl. MwSt.)
Der Verkauf von Flächenlosen erfolgt wie bisher direkt über den zuständigen Forstrevierleiter Hr. Tänzer, bevorzugt per Mail unter r.taenzer(at)kreis-tuebingen.de
Gemeindeverwaltung Hirrlingen
Schlosshof 1
72145 Hirrlingen