Am 23.03.2018 wurde Frau Gertrud Wannenmacher von Bürgermeister Wild und den Beschäftigten nach 38 Jahren Tätigkeit für die Gemeindeverwaltung Hirrlingen in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet, die am 30.04.2018 offiziell beginnen wird.
Wegen eines internen Umzuges im Rathaus werden das Hauptamt, die Gemeindekasse und das Steueramt voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 13.04.2018 nicht oder zeitlich nur eingeschränkt für persönliche Anfragen zur Verfügung stehen und telefonisch erreichbar sein.
Die Gemeinde Hirrlingen hat im Juli 2000 eine Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen. Diese enthält nicht zuletzt für Hundehalter bedeutsame Regelungen.
Durch starkes Wachstum vieler Sträucher, Hecken und Bäume wuchern leider auch verstärkt Gehwege, Straßen, Verkehrszeichen und Ampeln zu, so dass diese oft nur mit Einschränkungen benutzt bzw. eingesehen werden können.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hirrlingen hat am 13.03.2018 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Kindergarten Bietenhauser Straße“ und den Entwurf der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Nachdem die Gemeinde Hirrlingen vor wenigen Wochen bereits eine Landesförderung für die bereits fertiggestellte Strukturplanung für das Gemeindegebiet erhalten hatte, durfte Bürgermeister Christoph Wild am vergangenen Donnerstag erneut einen Förderbescheid des für den Breitbandausbau zuständigen Innenministeriums aus den Händen von Ministerialdirektor Julian Würtenberger in Empfang nehmen.
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen
Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO)