Erstellt von Marinic am 16. Juni 2011
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tübingen
Wasserrechtsgesuch der Fa. Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG, Rathausstr. 14, 72820 Sonnenbühl
Die Fa. Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG beantragt im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Steinbruchs Frommenhausen beim Landratsamt Tübingen die wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 10 i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgende Maßnahmen: Weiterlesen »
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Erstellt von Marinic am 10. Juni 2011
Abwasserzweckverband Hirrlingen-Starzeltal
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Hirrlingen-Starzeltal am 12.05.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen: Weiterlesen »
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Erstellt von Marinic am 26. Mai 2011
Abwasserzweckverband Hirrlingen-Starzeltal
Bekanntmachung der Jahresrechnung 2010
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Hirrlingen-Starzeltal hat in ihrer Sitzung vom 12.05.2011 die Jahresrechnung wie folgt festgestellt.
Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010 in EUR
Die Jahresrechnung liegt an sieben Tagen, von Montag 30.05.2011 bis Mittwoch 01.06.2011, am Freitag 03.06.2011, und von Montag, 06.06.2011 bis Mittwoch, 08.06.2011 (je einschließlich) auf dem Bürgermeisteramt, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen, zur Einsichtnahme aus.
Manfred Hofelich
Verbandsvorsitzender
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Erstellt von Marinic am 1. April 2011
Gemeinde Hirrlingen
Landkreis Tübingen
Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Hirrlingen am Sonntag, 17. Juli 2011 aus Anlass der Gewerbeschau
„Hirrlingen – aktiv, kreativ, innovativ“
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBI. S. 135) i.V.m. §§ 4 Abs. 1 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBI. S. 185), hat der Gemeinderat der Gemeinde Hirrlingen am 22.03.2011 folgende
Satzung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Hirrlingen
im Jahr 2011
beschlossen: Weiterlesen »
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Erstellt von Marinic am 17. März 2011
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 erfolgt auf Grund des § 81 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 in der Zeit von Montag, 21.03.11 bis Freitag, 25.03.11 und von Montag, 28.03.11 bis Dienstag, 29.03.11, je einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer 1.5, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Das Landratsamt Tübingen hat Haushaltssatzung Haushaltsplan mit Erlass vom 02.03.2011 AZ: 35/902.41 genehmigt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim zu Stande kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Hirrlingen, 17.03.2011
gez. Manfred Hofelich
Bürgermeister
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Erstellt von Marinic am 17. März 2011
| 22. März 2011 |
| 19:30 | bis | 22:30 |
Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates am 22.03.2011
TOP 1 – Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
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Erstellt von Marinic am 17. März 2011
Gemeinde Hirrlingen
Wahlkreis 62 Tübingen
Wahlbekanntmachung
- Am 27. März 2011 findet die Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr.
- Die Gemeinde ist in folgende zwei allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: Weiterlesen »
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Erstellt von Marinic am 25. Februar 2011
Gemeinde Hirrlingen
Wahlkreis Nr. 62 Tübingen
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 27. März 2011
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Gemeinde Hirrlingen wird in der Zeit vom Montag, 7. März bis Freitag, 11. März 2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Bürgerbüro, Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 33 Abs. 1 des Meldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Weiterlesen »
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Erstellt von Marinic am 25. Februar 2011
Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats vom 02.03.2011
TOP 1 – Sanierung ehemaliges Kloster
hier: Vergabe der Schreinerarbeiten
Die Schreinerarbeiten wurden in verschiedene Lose aufgeteilt. Los 1 betraf die Türen, Los 2 die Fensterläden und die Fenstersimsen. Bei beiden Aufträgen wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Weiterlesen »
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Erstellt von Marinic am 17. Januar 2011
| 18. Januar 2011 |
| 19:30 | bis | 22:30 |
Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates am 18.01.2011
TOP 1 – Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt. Weiterlesen »
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